Ist die Google-Bildersuche rechtswidrig?

Deutsche Gerichte und deutsches Recht haben es zeitweise schwer mit dem Fortschritt mitzuhalten. Die Grundlage zu unserem Bürgerlichen Gesetzbuch stammt aus dem Jahr 1871. Wenn ein Internet-Jahr ca. 10 Jahre in der realen Welt darstellt, dann ist diese Rechtsgrundlage also ungefähr 1370 Internet-Jahre alt. Google feiert dagegen in diesem Jahr sein zehnjähriges Firmenjubiläum. Kein Wunder, dass so manche bestehenden Gesetze zu anachronistischen juristischen Verrenkungen in Bezug auf neue Medien und Internet führen.

Betrachtet man die Rechtsprechung der letzten 10 Jahre zu grundsätzlichen Themen in Bezug auf das Internet wird mir eines klar: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Deutsche Richter und das deutsche Rechtssystem tun sich schwer mit den Fragestellungen in einer konvergenten Kommunikationsgesellschaft.  Es brennt an allen Ecken: freie Meinungsäußerung (Forenhaftung), Wettbewerbsrecht (Abmahnungen), Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Das jüngste Urteil des OLG Thüringen ist ein weiteres Beispiel für die jetzige Phase der “Sinnfindung” im deutschen Recht: Thumbnails in Suchmaschinen verstoßen gegen das Urheberrecht. Ich warte gespannt auf den ersten Provider, der Google per einstweiliger Verfügung sperren muss.

Schreibe einen Kommentar