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!!! ACHTUNG: WICHTIGER HINWEIS ZUR VERTRAULICHKEIT !!!
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E-Mails unterliegen in Deutschland NICHT DEM BRIEFGEHEMINIS nach Grundgesetz Artikel 10(1)!
Seit dem 1. Januar 2008 wird AUCH IHRE Email-Kommunikation zu Fahndungszwecken IMMER automatisch überwacht und der Versandweg IMMER elektronisch aufgezeichnet!
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Gemäß des “Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen[...]” vom 21.12.2007
(siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung )
muss der Versand dieser E-Mail verdachtsunabhängig vom Anbieter Ihres Email-Dienstes inkl. Absender- und Empfängerdaten mind. 6 Monate lang für den
automatisierten Zugriff durch Polizei, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste und andere Behörden im In- und Ausland vorgehalten werden!
DENKEN SIE DARÜBER NACH, WEM SIE EMAILS SCHREIBEN!
DENKEN SIE DARÜBER NACH, VON WEM SIE EMAILS BEKOMMEN!
Diese Vorschrift GILT IM ÜBRIGEN FÜR JEGLICHE FORM DER TELEKOMMUNIKATION
(E-Mails, Telefongespräche, Internet-Telefonie, Mobilfunk) und schliesst auch die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie
Ärzte, Journalisten und Anwälte ein!
Sie können automatisch als Verdächtiger eingestuft werden,
wenn Ihr Kommunikationspartner sich für eine Straftat verdächtig gemacht hat (begründet oder unbegründet)!
SOLLTEN SIE AUFGRUND EINES SOLCHEN VERDACHTES ZIEL EINER HAUSDURCHSUCHUNG WERDEN, WIRD IHR RUF SEHR WAHRSCHEINLICH BEI ANGEHÖRIGEN, FREUNDEN,
BEKANNTEN, NACHBARN UND ARBEITGEBER DAUERHAFT GESCHÄDIGT WERDEN!
Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!
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Überlegen Sie, warum und an wen Sie eine Email senden! Denken Sie auch über Ihre Wortwahl nach!
Setzen Sie sich nicht leichtsinnig einem Verdacht aus!
Der Versand auch dieser Email IST den Behörden bekannt und WIRD automatisiert auf Verdachtsmomente untersucht.
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