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Google Analytics im Visier der Datenschützer

*Disclaimer: ja ich gebe es zu, auch diese Webseite nutzt Google-Analytics.

Vor zwei Jahren saß ich gemeinsam mit mehreren Internet-Fachanwälten bei einem Business Lunch zu Tisch. Wenn man mit soviel rechtliche Kompetenz konzentriert an einen Ort vorfindet, dann muss einer wie ich einfach kniffelige Frage stellen.

Also plauderte ich im Smalltalk über den Dienst Google-Analytics, mit dem Seitenbetreiber statistische Daten an Google übermitteln und im Gegenzug ein kostenloses Auswertungstool zur Seitenanalyse und -nutzung erhalten.

Eine klassische Win-Win Situation für beide Seite. Ich gebe Google Informationen über die Nutzung meiner Webseite und dafür erhalte ich ein Analysetool, dass diese Daten mit den Daten aus der Google-Suchmaschine in Beziehung setzt. Wirklich praktisch. Aber wie ist das rein rechtlich? Schließlich werden hier Daten, wie die IP der Webseitenbenutzer, Surfzeiten erhoben und an einen Drittanbieter in die USA übermittelt. Das müsste doch aus Sicht der Deutschen Datenschutzbestimmungen problematisch sein.

Das dachte ich mir. Und weil nun an meinen Tisch so viele Rechtsanwälte gemeinsam saßen, fragte ich die Herren ob hier nicht eine Zeitbombe ticken würde.

Die Antwort: “……………………………..” (ein ziemlich ratloses Schweigen, gepaart mit Achselzucken).

Heute zwei Jahre später, erhalte ich mit dieser Meldung eine Antwort. Der Landesdatenschützer aus Schleswig-Holstein nimmt den Dienst Google-Analytics unter die Lupe und warnt vor der Erhebung personenbezogener Daten durch das Website-Tracking mittels Google-Analytics.

Dazu Landesdatenschützer Dr. Thilo Weichert in einer Pressemitteilung:

“Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt.”

Als nächstes erwarte ich, dass sich der Datenschutz auch bald mit den Diensten Google Maps, Google Earth und GMail beschäftigen wird. Schließlich gibt es dort auch zahlreiche Daten die Google Personenbezogen verwerten kann. Interessant, in wie weit sich dies Datenerhebung mit der Deutschen Rechtslage in Einstimmung befindet.