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Habe ich nun gewonnen, oder nicht?!?

Juhu, ich habe gewonnen – ähhh wirklich? Okay, nicht alle Tage ist man Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Teilnehmer der größten Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht bin ich froh, das dass umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, auf den Prüfstein gelegt wurde.

Nun hat die höchste Instanz der Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Machtwort zum Rot-Schwarzen Gesetz der Voratsdatenspeicherung getroffen.

Die Verfassungsrichter sind sich einig: in der vorgelegten Version ist das Gesetz zu Gunsten des Datenschutzes erstmal gekippt. Damit ist ein umstrittensten Gesetze der ehemaligen großen Koalition vom Tisch.

Schade nur, das den Bundesrichtern die Courage gefehlt hat, die Begehrlichkeit nach Datenspuren auch auf Ebende der EU klären zu lassen. So kann es durchaus geschehen, dass uns über den Umweg aus Brüssel das Thema Voratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene aufgewärmt serviert wird.

Dazu gibt es einen lesenswerten Kommentar auf Netzpolitik.org.

Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Es geht in die erste Runde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das
Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben
Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf
Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde
gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch,
und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion €žDie Grünen€œ, vertreten durch Prof. Dr. Schneider,
eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden
gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über
die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst
aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und
Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen
erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung
informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und
wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber
hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze
im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.

Mit freundlichem Gruß und
bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung
bin ich Ihr

Meinhard Starostik
Rechtsanwalt