Tag Archives: Vorratsdatenspeicherung

Habe ich nun gewonnen, oder nicht?!?

Juhu, ich habe gewonnen – ähhh wirklich? Okay, nicht alle Tage ist man Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Teilnehmer der größten Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht bin ich froh, das dass umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, auf den Prüfstein gelegt wurde.

Nun hat die höchste Instanz der Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Machtwort zum Rot-Schwarzen Gesetz der Voratsdatenspeicherung getroffen.

Die Verfassungsrichter sind sich einig: in der vorgelegten Version ist das Gesetz zu Gunsten des Datenschutzes erstmal gekippt. Damit ist ein umstrittensten Gesetze der ehemaligen großen Koalition vom Tisch.

Schade nur, das den Bundesrichtern die Courage gefehlt hat, die Begehrlichkeit nach Datenspuren auch auf Ebende der EU klären zu lassen. So kann es durchaus geschehen, dass uns über den Umweg aus Brüssel das Thema Voratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene aufgewärmt serviert wird.

Dazu gibt es einen lesenswerten Kommentar auf Netzpolitik.org.

Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Es geht in die erste Runde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das
Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben
Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf
Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde
gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch,
und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion €žDie Grünen€œ, vertreten durch Prof. Dr. Schneider,
eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden
gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über
die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst
aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und
Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen
erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung
informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und
wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber
hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze
im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.

Mit freundlichem Gruß und
bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung
bin ich Ihr

Meinhard Starostik
Rechtsanwalt

Kein Witz: Pi gleich 3,2

Manchmal wundere ich mich wie Gesetzgebungsverfahren ablaufen. Das Jahr 2007 hat mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen traurigen Schlusspunkt gesetzt.

Gerade dieses Verfahren hat gezeigt, wie schwierig es für Abgeordnete ist, sich mit komplexen technischen Sachverhalten auseinander zu setzen. Im Zweifelsfall orientiert man sich bei der Abstimmung an der Vorgabe der Fraktion.

Aber dies ist nicht neu. Im Jahr 1897 wollten die Abgeordneten des Bundesstaates Indiana per Gesetz die Kreiszahl PI neu definieren:

“Das Verhältnis von Durchmesser und Umfang (eines Kreises) ist 5/4 zu 4.”

Unglaublich, mit 67:0 Stimmen wurde tatsächlich beschlossen, per Gesetz den Wert von PI mit 3.2 zu definieren. Die unendliche Zahlenfolge 3.14159265… war den Abgeordneten wohl zu komplex.
Fast wäre das Gesetz damals in Kraft getreten, wenn es nicht noch vernünftige Menschen gegeben hätte, die eine Aussetzung erreicht hatten.

Ich hoffe mal, das dass Bundesverfassungsgericht im Fall der Vorratsdatenspeicherung auch für Vernunft sorgen wird.

Vorratsdatenspeicherung: neue E-Mail Signatur lässt keine Zweifel

*BINGO*, dass neue Jahr beginnt bedauerlich. Es ist soweit, ab heute hat der Überwachungseifer in unserem Land eine neue Schwelle erreicht.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft. Nun bleibt zu hoffen, dass der Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird. Mit ca, 30.000 Teilnehmern, hat ist dies die umfassendes Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Ich und meine Frau gehören ebenfalls zu diesen 30.000 besorgten Bürgern in Deutschland.

Im Heise Forum hat derweil der User OneOfThree einen Vorschlag zur Neugestaltung der persönlichen E-Mail Signatur gemacht. Eine Signatur, die ich Euch nicht vorenthalten möchte:

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!!! ACHTUNG: WICHTIGER HINWEIS ZUR VERTRAULICHKEIT !!!
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E-Mails unterliegen in Deutschland NICHT DEM BRIEFGEHEMINIS nach Grundgesetz Artikel 10(1)!
Seit dem 1. Januar 2008 wird AUCH IHRE Email-Kommunikation zu Fahndungszwecken IMMER automatisch überwacht und der Versandweg IMMER elektronisch aufgezeichnet!
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Gemäß des “Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen[…]” vom 21.12.2007

(siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung )

muss der Versand dieser E-Mail verdachtsunabhängig vom Anbieter Ihres Email-Dienstes inkl. Absender- und Empfängerdaten mind. 6 Monate lang für den
automatisierten Zugriff durch Polizei, Staatsanwaltschaften, Geheimdienste und andere Behörden im In- und Ausland vorgehalten werden!

DENKEN SIE DARÜBER NACH, WEM SIE EMAILS SCHREIBEN!

DENKEN SIE DARÜBER NACH, VON WEM SIE EMAILS BEKOMMEN!

Diese Vorschrift GILT IM ÜBRIGEN FÜR JEGLICHE FORM DER TELEKOMMUNIKATION
(E-Mails, Telefongespräche, Internet-Telefonie, Mobilfunk) und schliesst auch die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie
Ärzte, Journalisten und Anwälte ein!

Sie können automatisch als Verdächtiger eingestuft werden,
wenn Ihr Kommunikationspartner sich für eine Straftat verdächtig gemacht hat (begründet oder unbegründet)!

SOLLTEN SIE AUFGRUND EINES SOLCHEN VERDACHTES ZIEL EINER HAUSDURCHSUCHUNG WERDEN, WIRD IHR RUF SEHR WAHRSCHEINLICH BEI ANGEHÖRIGEN, FREUNDEN,
BEKANNTEN, NACHBARN UND ARBEITGEBER DAUERHAFT GESCHÄDIGT WERDEN!
Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!
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Überlegen Sie, warum und an wen Sie eine Email senden! Denken Sie auch über Ihre Wortwahl nach!

Setzen Sie sich nicht leichtsinnig einem Verdacht aus!

Der Versand auch dieser Email IST den Behörden bekannt und WIRD automatisiert auf Verdachtsmomente untersucht.
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Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Wenn unsere Volksverdreher Volksvertreter ihren Job nicht richtig machen, dann ist der gesunde Menschenverstand des verantwortungsvollen Staatsbürgers gefragt.

Deshalb schließe ich mich der Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an. Laut Meldung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung haben sich bislang ca. 20.000 Bürger der Initiative zur Verfassungsbeschwerde angeschlossen.

Nun sind es 20.002 Beschwerden. Meine Frau ist ebenso schockiert und empört und hat sich dazu entschlossen das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache ebenfalls zu bemühen.

Vorratsdatenspeicherung: so knackt man Handschellen

Dieses Video könnte bald für viele Internet-Benutzer sehr wichtig sein: gezeigt wird, wie Handschellen mit einer Büroklammer leicht geöffnet werden können.

[youtube T6CbKxgz7BQ]

Sollte sich das Thema Vorratsdatenspeicherung weiter verschärfen, sind die demonstrierten Fähigkeiten vielleicht ganz hilfreich (präventiv natürlich). Mit diesem lehrreichen Filmchen verabschiede ich mich in den Abend…

Vorratsdatenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in der Musik- und Filmindustrie

Das war ja zu erwarten: immer wenn Daten gespeichert werden, gibt es jemanden der gute Gründe findet, um einen Zugriff auf diese Daten zu verlangen. Nun gibt es Forderungen aus dem Bundesrat, der Musik- und Filmindustrie einen Zugriff auf gespeicherten Telekommunikationsdaten zu ermöglichen.

Vollüberwachung

Nicht nur, dass der Staat weiß was wir getan haben, wie Golem.de meldet, sondern nun sollen auch “Rechteinhaber” auf zivilrechtlichem Weg einen Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten beim Provider bekommen.

Blogger Johnny Häussler meint dazu nur fassungslos:

“Das ist alles nur ein lang vorbereiteter Scherz.”

Es wäre schön, wenn es so wäre. Die Hoffnung stirbt zu letzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ja leider nur ein kleiner Baustein, in einer Reihe von verschärften Sicherheitsinitiativen in unserem Land. Leider wecken gespeicherte Daten sofort die Begehrlichkeit bei Verwertung und Weitergabe. Es gibt immer einen scheinbaren guten Grund und der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.

Der italienische Schriftsteller meinte passend zum Thema: “Eine Diktatur ist ein Staat, in dem sich alle vor einem fürchten und einer vor alle.” 

Informationsfreiheit ade: Wenn der Staat weiss, was du getan hast…

Jedes Volk erhält die Regierung, die es verdient. Das stimmt nur bedingt. Ich erwarte von meinen gewählten Abgeordneten, dass sich diese an unser Grundgesetz halten. Denn für Abgeordnete gilt GG §48(1):

Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Nach dem Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der Regierungsparteien zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müsste der letzte Teil von §48(1) de facto lauten:

“…Sie sind Vertreter Ihrer Partei und an den Weisungen der Fraktion gebunden!”

Denn nur so ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD zu erklären.

Pikant: im Sitzungsprotokoll des Bundestages äußern 26 Abgeordnete der SPD-Fraktion ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zur Gesetzesvorlage und stimmen dennoch dafür.

Zitat:

“Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen…”

Es folgt eine Begründung in mehren Absätzen, zur Haltung der Fraktion und Regierungsarbeit die mit dem Satz schließt:

“Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird…”

Habe ich richtig gelesen? 26 Abgeordnete stimmen mit JA, weil Sie der Meinung sind, dass Bundesverfassungsgericht wird es schon richten?

Ist das, wirklich dass die zweifelhafte Haltung einiger Abgeordneter? Blogger Marc Schloeske schreibt dazu empört:

“…Man stimmt also einem Gesetz zu, dessen “verfassungswidrige Bestandteile” man kurzerhand als Entschuldigung für das eigene schizophrene Abstimmungsverhalten umdeutet? Frei nach dem Motto: Der Gesetzentwurf ist ohnehin verfassungswidrig, also kann man sich getrost der Fraktionsdisziplin unterordnen?

Wenn man für seine angeblich kritische Position keine Mehrheit findet, dann sollte man wenigstens den Mut haben und mit “Nein” stimmen oder sich enthalten. Diese Feigheit, die sich zu allem Überfluß noch selbst aus der Verantwortung stehlen will, ist aber obszön und jämmerlich.”

Lawblogger Udo Vetter meint zynisch:

“Der Bundestag hat gestern das Fernmeldegeheimnis zu Grabe getragen und die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land weit darüber hinaus beschädigt. Wer sich den Horror im Detail antun will, zu dem unsere Volksvertreter mittlerweile kalt lächelnd in der Lage sind, gelangt hier zu einem Dokument der Schande.”

49 Tage bis der Staat weiß, was du getan hast…

Theoretisch, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und Beschwerde beim Verfassungsgericht erfolglos bleibt. Denn dann wird unsere Telekommunikation über Telefon und Internet protokolliert. Wer jetzt noch handeln möchte, erfährt auf der Webseite der Initiative “Stoppt die Vorratsdatenspeicherung” mehr zu den Möglichkeiten des bürgerlichen Engagements.