Kein Witz: Pi gleich 3,2

Manchmal wundere ich mich wie Gesetzgebungsverfahren ablaufen. Das Jahr 2007 hat mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen traurigen Schlusspunkt gesetzt.

Gerade dieses Verfahren hat gezeigt, wie schwierig es für Abgeordnete ist, sich mit komplexen technischen Sachverhalten auseinander zu setzen. Im Zweifelsfall orientiert man sich bei der Abstimmung an der Vorgabe der Fraktion.

Aber dies ist nicht neu. Im Jahr 1897 wollten die Abgeordneten des Bundesstaates Indiana per Gesetz die Kreiszahl PI neu definieren:

“Das Verhältnis von Durchmesser und Umfang (eines Kreises) ist 5/4 zu 4.”

Unglaublich, mit 67:0 Stimmen wurde tatsächlich beschlossen, per Gesetz den Wert von PI mit 3.2 zu definieren. Die unendliche Zahlenfolge 3.14159265… war den Abgeordneten wohl zu komplex.
Fast wäre das Gesetz damals in Kraft getreten, wenn es nicht noch vernünftige Menschen gegeben hätte, die eine Aussetzung erreicht hatten.

Ich hoffe mal, das dass Bundesverfassungsgericht im Fall der Vorratsdatenspeicherung auch für Vernunft sorgen wird.

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