Abstrus: barrierfreies Videoportal
Nach zehn Jahren Erfahrung mit Pflichtenhefte wundert mich fast nichts mehr. Ich bin ja nicht begriffsstutzig und kann die Entstehungsgeschichte von Ausschreibungstexte nachvollziehen. Allerdings musste ich bei dieser Wortschöpfung drei mal nachlesen: “…barierrefreies Videoportal…”
Kann mir mal einer erklären, wie das funktionieren soll? Videos sind durch das Medium “Film” per se eine Barriere für sehbehinderte oder hörbehinderte Menschen. Barrieren lassen sich vielleicht durch Untertitel und Meta-Informationen senken, aber nicht abbauen.
Einen guten Artikel zum Thema “Barrierefreiheit” gibt es bei Jens Meiert.
Hmm… und was schreibe ich jetzt ins Angebot?