Monthly Archives: Juli 2008

Mit Open Source arbeiten, heisst nicht immer Open Source verstehen

Es gibt eine Vielfalt von Firmen die von Dienstleistungen und Services rund um Open Source Software existieren. Zahlreiche Unternehmen verwenden Open Source Software und zahlreiche Dienstleister arbeiten damit, ohne die eigentlichen lizenzrechtlichen Hintergründe zu kennen.

In der Regel ist dies nicht dramatisch. Allerdings sollten sich Software-Entwickler sehr genau mit dem Thema der Open Source Lizenz beschäftigen. Denn im Zusammenhang mit Open Source Software ist es gut zu wissen, ab wann eine entwickelte Software-Anwendung ein “eigenständiges” oder ein “abgeleitetes” Werk ist. Je nach dem hat dies lizenzrechtlich schwerwiegende Konsequenzen. Wenn der Copyleft-Effekt der GPL auf eine entwickelte Anwendung greift, haben Anwender und Softwareentwickler sehr genaue Vorgaben über den zukünftigen Gebrauch des Werkes.

Noch schwieriger ist es, wenn es in einer komplexen Anwendung zu einer Vermengung eigener Code-Sourcen und diverser Open Source Komponenten mit unterschiedlichen Lizenzen wie LGL, GPL oder BSD kommt. Eine solche lizenzrechtliche Gemengelage ist ohne Juristen nicht mehr überschaubar. Und es ist zu befürchten, das es in der juristischen Auslegung der angelsächsischen Lizenzen mit dem deutschen Urheberrecht nur so kracht.

Manche fatalen Dinge passieren auch schlicht aus Unwissenheit. Nur so kann ich den Lizenztext in dieser HTML-Source deuten:

 Copyright Medien Büro XYZ http://www.xyz.de
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This website is powered by TYPO3 – inspiring people to share!
TYPO3 is a free open source Content Management Framework initially created by Kasper Skaarhoj and licensed under GNU/GPL.
TYPO3 is copyright 1998-2006 of Kasper Skaarhoj. Extensions are copyright of their respective owners.
Information and contribution at http://typo3.com/ and http://typo3.org/

Hier hat ein Dienstleister eine Webseite auf Basis des populären Open Source Redaktionssystem TYPO3 erstellt. Wahrscheinlich ohne tieferes Nachdenken wurde der Lizenzhinweis von TYPO3 erweitert. Der Zusatz “Copyright Medien Büro XYZ http://www.xyz.de”ist allerdings wirklich fatal… denn in diesem Fall wird ein Copyright-Anspruch auf ein Werk unter der Lizenz GPL geltend gemacht.

Liebe Mitarbeiter des Büro XYZ*, so geht das überhaupt nicht….

Natürlich ist das individuell erstellte Werk der Webseite urheberrechtlich geschützt. Insofern hat der Dienstleister einen rechtlichen Schutz als Urheber des Werkes “Internetseite”. Allerdings ist es unzulässig sein “Copyright” schlicht in den Lizenzhinweis des darunter liegenden Frameworks zu platzieren. Denn das Framework, basiert auf die per GPL lizensierte Software TYPO3.

Daher: einfach die Finger von Lizenzhinweisen und Texten lassen. Es hätte in diesem Falle auch genügt per Meta-Tag den Urheber der Webseite zu nennen.

*Nein, ich nennen besser keine Namen ;)

Google Analytics im Visier der Datenschützer

*Disclaimer: ja ich gebe es zu, auch diese Webseite nutzt Google-Analytics.

Vor zwei Jahren saß ich gemeinsam mit mehreren Internet-Fachanwälten bei einem Business Lunch zu Tisch. Wenn man mit soviel rechtliche Kompetenz konzentriert an einen Ort vorfindet, dann muss einer wie ich einfach kniffelige Frage stellen.

Also plauderte ich im Smalltalk über den Dienst Google-Analytics, mit dem Seitenbetreiber statistische Daten an Google übermitteln und im Gegenzug ein kostenloses Auswertungstool zur Seitenanalyse und -nutzung erhalten.

Eine klassische Win-Win Situation für beide Seite. Ich gebe Google Informationen über die Nutzung meiner Webseite und dafür erhalte ich ein Analysetool, dass diese Daten mit den Daten aus der Google-Suchmaschine in Beziehung setzt. Wirklich praktisch. Aber wie ist das rein rechtlich? Schließlich werden hier Daten, wie die IP der Webseitenbenutzer, Surfzeiten erhoben und an einen Drittanbieter in die USA übermittelt. Das müsste doch aus Sicht der Deutschen Datenschutzbestimmungen problematisch sein.

Das dachte ich mir. Und weil nun an meinen Tisch so viele Rechtsanwälte gemeinsam saßen, fragte ich die Herren ob hier nicht eine Zeitbombe ticken würde.

Die Antwort: “……………………………..” (ein ziemlich ratloses Schweigen, gepaart mit Achselzucken).

Heute zwei Jahre später, erhalte ich mit dieser Meldung eine Antwort. Der Landesdatenschützer aus Schleswig-Holstein nimmt den Dienst Google-Analytics unter die Lupe und warnt vor der Erhebung personenbezogener Daten durch das Website-Tracking mittels Google-Analytics.

Dazu Landesdatenschützer Dr. Thilo Weichert in einer Pressemitteilung:

“Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt.”

Als nächstes erwarte ich, dass sich der Datenschutz auch bald mit den Diensten Google Maps, Google Earth und GMail beschäftigen wird. Schließlich gibt es dort auch zahlreiche Daten die Google Personenbezogen verwerten kann. Interessant, in wie weit sich dies Datenerhebung mit der Deutschen Rechtslage in Einstimmung befindet.

The next big thing: Georeferenzierung

Heute spiele ich mal Augur und prophezeie: Georeferenzierung wird “The next big thing” bei mobilen Internet-Services.

Seit über einem Jahrzehnt wird dies ja immer wieder von verschiedenen Experten vorhergesagt und nichts passiert. Doch in den kommenden zwei Jahren sehe ich mobile Geoinformationsdienste auf dem Durchmarsch zur Massenanwendung.

Zwei Player bestimmen den Markt

1. Es gibt zwei globale Player, die in den nächsten Monaten mit mobilen geo basierten Diensten auftrumpfen werden:

Apples iPhone der 2. Generation ist ein perfektes mobiles Endgerät für Geodienste. Die Bestimmung der Position erfolgt entweder per Mobilfunkzelle oder GPS. Durch seine einfache Handhabung ist das iPhone eine ideale Plattform für web basierte Services, die Geo-Informationen nutzen.

Google Maps und Google Earth sind nicht nur fantastische Anwendungen sondern auch ein riesiger Agregator, der es Google erlaubt Medien- und Informationen mit Ortbezug zu sammeln. Es entseht bei Google eine umfassende Verknüpfung von Kartographie und Information.

Warum “the next big thing”

Mobile geobasierte Dienste sind bislang an zwei Dingen gescheitert: Hemmungen durch Mobilfunk- und Servicanbieter und ein Mangel an guten mobilen Endgeräten. In dieses Vakuum stößt nun die iPhone-Plattform als Träger der mobilen Services des Marktführers Google.

Mit dem Web 2.0 ist ein umfassendes Ökosystem an Services entstanden, die an Google Maps und Google Earth andocken. Durch das iPhone können diese Dienste sehr einfach die mobile Welt auf dem Handy erobern. Im Gegensatz zu früheren Jahren mangelt es nicht an Anwender und Communities das mobile Web 2.0 nutzen.

Die mobile Zukunft ist spannender, als jemals zuvor.