Juhu, ich habe gewonnen – ähhh wirklich? Okay, nicht alle Tage ist man Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Als Teilnehmer der größten Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht bin ich froh, das dass umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, auf den Prüfstein gelegt wurde.
Nun hat die höchste Instanz der Verfassungsrichter in Karlsruhe ein Machtwort zum Rot-Schwarzen Gesetz der Voratsdatenspeicherung getroffen.
Die Verfassungsrichter sind sich einig: in der vorgelegten Version ist das Gesetz zu Gunsten des Datenschutzes erstmal gekippt. Damit ist ein umstrittensten Gesetze der ehemaligen großen Koalition vom Tisch.
Schade nur, das den Bundesrichtern die Courage gefehlt hat, die Begehrlichkeit nach Datenspuren auch auf Ebende der EU klären zu lassen. So kann es durchaus geschehen, dass uns über den Umweg aus Brüssel das Thema Voratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene aufgewärmt serviert wird.
Dazu gibt es einen lesenswerten Kommentar auf Netzpolitik.org.