Author Archives: mirko

Web 2.0: Quantensprung oder Meilenstein?

Ich bin mir sicher 2/3 aller Befragten würden mit “Quantensprung” antworten. Warum? Weil sich das Wort “Quantensprung” einfach viel schicker anhört als das Wort “Meilenstein”. Ein Quantensprung assoziiert “Highttech” und “Teilchen-Physik”. Kurzum ein “Quantensprung” ist “State of the Art”.

Wie dröge ist dagegen der “Meilenstein” ? Dieser stammt doch irgendwie aus einem vorherigen Jahrhundert oder? Meilensteine hat man an Strassen aufgestellt, damit der Reisende eine Information über die zurückgelegte Wegstrecke erhält. Da man per Pedes oder per Pferd keinen Tacho mit Kilometerzähler hatte, waren Meilensteine etwas wirklich sinnvolles. Aber Meilensteine stammen aus den vorherigen Jahrhunderten. Das sind wirklich veraltete Messinstrumente.

Okay ein Quantensprung ist ja physikalisch nur schwer greifbar. Planck hat diesen Begriff geprägt um den Übergang eines Quanten in einen anderen Zustand zu Beschreiben. Dieser Übergang findet in einem “Sprung” und unvorhersagbar statt. Max Planck mochte den Gedanken eines “Quantensprunges” eigentlich nicht. Denn dieser beinhaltet unbeschreibliche Zustände der Quanten in einem streng naturwissenschaftlichen Weltbild.

Ein Quantensprung ist eigentlich etwas ziemlich irritierendes in der Welt der Physik und Mathematik.

Eine Meilenstein dagegen ist eine klare Sache. Die klassischen Meilenstein aus der Zeit der Römer und Kelten wurden in Abständen einer “Leuga”, 2.450 Meter, aufgestellt. Der Meilenstein hat also Hand und Fuß.

Bei meiner nächsten Web 2.0 Konferenz werden ich den Quantensprüngen milde lächelnd begegnen. Am besten setze ich mich auf meinem Meilenstein, schließe die Augen und stelle mir vor, wie es Schrödingers Katze anstellt, sich in einer Web-Community zu beteiligen. Wo doch Katzenbilder so populär in Blogs sind.

Ist die Google-Bildersuche rechtswidrig?

Deutsche Gerichte und deutsches Recht haben es zeitweise schwer mit dem Fortschritt mitzuhalten. Die Grundlage zu unserem Bürgerlichen Gesetzbuch stammt aus dem Jahr 1871. Wenn ein Internet-Jahr ca. 10 Jahre in der realen Welt darstellt, dann ist diese Rechtsgrundlage also ungefähr 1370 Internet-Jahre alt. Google feiert dagegen in diesem Jahr sein zehnjähriges Firmenjubiläum. Kein Wunder, dass so manche bestehenden Gesetze zu anachronistischen juristischen Verrenkungen in Bezug auf neue Medien und Internet führen.

Betrachtet man die Rechtsprechung der letzten 10 Jahre zu grundsätzlichen Themen in Bezug auf das Internet wird mir eines klar: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Deutsche Richter und das deutsche Rechtssystem tun sich schwer mit den Fragestellungen in einer konvergenten Kommunikationsgesellschaft.  Es brennt an allen Ecken: freie Meinungsäußerung (Forenhaftung), Wettbewerbsrecht (Abmahnungen), Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Das jüngste Urteil des OLG Thüringen ist ein weiteres Beispiel für die jetzige Phase der “Sinnfindung” im deutschen Recht: Thumbnails in Suchmaschinen verstoßen gegen das Urheberrecht. Ich warte gespannt auf den ersten Provider, der Google per einstweiliger Verfügung sperren muss.

Schäubles Fingerabdruck

So gestern lag die lang ersehnte neue Ausgabe der “Datenschleuder” in meinem Briefkasten. Auf der letzen Seite im Heft ist das biometrische Sammelalbum mit dem ersten Bild zum einkleben: dem Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.

Wer mehr zum Thema Biometrie, Sicherung von Fingerabdrücken und Herstellung von Fingerabdruck-Kopien erfahren möchten, kann dies sehr anschaulich auf der Webseite des CCC nachvollziehen.

Werbung auf der Alb “wirkt” anders.

(Disclosure) Ich liebe die schwäbische Alb, die Landschaft ist herrlich die Menschen etwas spröde aber orginal und an den Gasthöfen steht noch immer ehrlich gemeint “Fremdenzimmer” statts werbisch verlogen “Gästebetten”.

Die schwäbische Alb ist speziell. Vermutlich tickt auch Werbung auf der Alb anders. Nur so kann ich mir das Intro auf dieser Webseite erklären (Achtung Flashplayer notwendig).

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