Informationsfreiheit ade: Wenn der Staat weiss, was du getan hast…

Jedes Volk erhält die Regierung, die es verdient. Das stimmt nur bedingt. Ich erwarte von meinen gewählten Abgeordneten, dass sich diese an unser Grundgesetz halten. Denn für Abgeordnete gilt GG §48(1):

Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Nach dem Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der Regierungsparteien zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müsste der letzte Teil von §48(1) de facto lauten:

“…Sie sind Vertreter Ihrer Partei und an den Weisungen der Fraktion gebunden!”

Denn nur so ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der Abgeordneten von CDU/CSU und SPD zu erklären.

Pikant: im Sitzungsprotokoll des Bundestages äußern 26 Abgeordnete der SPD-Fraktion ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zur Gesetzesvorlage und stimmen dennoch dafür.

Zitat:

“Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen…”

Es folgt eine Begründung in mehren Absätzen, zur Haltung der Fraktion und Regierungsarbeit die mit dem Satz schließt:

“Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird…”

Habe ich richtig gelesen? 26 Abgeordnete stimmen mit JA, weil Sie der Meinung sind, dass Bundesverfassungsgericht wird es schon richten?

Ist das, wirklich dass die zweifelhafte Haltung einiger Abgeordneter? Blogger Marc Schloeske schreibt dazu empört:

“…Man stimmt also einem Gesetz zu, dessen “verfassungswidrige Bestandteile” man kurzerhand als Entschuldigung für das eigene schizophrene Abstimmungsverhalten umdeutet? Frei nach dem Motto: Der Gesetzentwurf ist ohnehin verfassungswidrig, also kann man sich getrost der Fraktionsdisziplin unterordnen?

Wenn man für seine angeblich kritische Position keine Mehrheit findet, dann sollte man wenigstens den Mut haben und mit “Nein” stimmen oder sich enthalten. Diese Feigheit, die sich zu allem Überfluß noch selbst aus der Verantwortung stehlen will, ist aber obszön und jämmerlich.”

Lawblogger Udo Vetter meint zynisch:

“Der Bundestag hat gestern das Fernmeldegeheimnis zu Grabe getragen und die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land weit darüber hinaus beschädigt. Wer sich den Horror im Detail antun will, zu dem unsere Volksvertreter mittlerweile kalt lächelnd in der Lage sind, gelangt hier zu einem Dokument der Schande.”

49 Tage bis der Staat weiß, was du getan hast…

Theoretisch, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt und Beschwerde beim Verfassungsgericht erfolglos bleibt. Denn dann wird unsere Telekommunikation über Telefon und Internet protokolliert. Wer jetzt noch handeln möchte, erfährt auf der Webseite der Initiative “Stoppt die Vorratsdatenspeicherung” mehr zu den Möglichkeiten des bürgerlichen Engagements.

Android startet $10 Mio. Bounty-Programm

Wow, jetzt wird es interessant. Das Android-Konsortium hat ein Bounty-Programm in Höhe von 10 Mio. $ gestartet. Gefördert werden die besten Software-Ideen für die Android-Plattform.

Software-Entwickler können sich bis März 2008 mit Ihren Ideen bewerben und erhalten max. $275.000 Förderung für die Realisierung der vorgeschlagenen Lösung. Die Android Developer-Challange ist ein cleverer Schritt, um die Open Source Entwickler Community für die mobile Plattform Android zu begeistern.

Schon jetzt ist das Showcase von Android beindruckend:

[youtube 1FJHYqE0RDg]

Via seekXL Blog

Castogo präsentiert in Stuttgart und Mailand

Castogo verbindet Podcasts mit Reiseberichte. Benutzer können individuelle Reiseberichte anlegen, mit Google Maps verorten und mit anderen Benutzern teilen. Am 15.11 gibt es zwei Chancen einen Blick auf das derzeit entstehende Online-Portal zu werfen:

Castogo

Das Konzept von Castogo wurde im Rahme des Innovationsprogramms Web 2.0 ausgezeichnet und gefördert. Unser Team bei Rahlfs+Ross Multimedia realisiert die Online-Plattform von Castogo.

iPhone Abzocke mit Roaming Gebühren

“He Brother… rück die deine Kohle raus oder isch’ rip disch ab!” Zwischen den Abzock-Sitten in einem Slum in Sao Paulo und den Roaming-Gebühren für das iPhone in Deutschland gibt es keinen großen Unterschied. Kleine Kostprobe gefällig?

So kosten Internet-Roaming pro 50kb übertrage Daten:

Schweiz: 0,49 Cent
Frankreich: 0,39 Cent
China: 0,79 Cent
Russland: 0,79 Cent

iPhone Deutschland: Abzocke mit Roaming

Welch eine Abzocke! Denn Besitzer des hübschen iPhones können durch den SIM-Lock nicht auf einen günstigen Anbieter im Ausland wechseln. Auch ruft die aktivierte Voicmail-Box des iPhones brav jede eingehende Nachricht per Internet-Verbindung ab. So kommen ganz schön hübsche Sümmchen per Roaming zusammen. Die Gewinner in diesem Spiel: T-Mobile und Apple. Der Verlierer? Na, der dumme Kunde eben.

Ich bin mal gespannt, in knapp einem Monat dürften wir die ersten Horror-Meldungen von deutschen iPhone Nutzern lesen können, denen eine saftige Roaming-Rechnung von T-Mobile ins Haus flattert.

iPhone sucks. Ohne mich, da warte ich doch lieber auf die Angebote der Wettbewerber im nächsten Jahr ;)

Auch E-Mail unterliegt dem Briefgeheimnis

Autsch – bei Software-Entwicklern fehlt manchmal das Verständnis, wie mit E-Mail-Daten umgegangen werden soll. Ein solches Beispiel sehe ich gerade aktuell in meinem Quellcode Editor.

Ein neuer Kunde hat uns die Quelldateien seiner bestehenden Internet-Applikation zukommen lassen, die von einem externen Dienstleister programmiert wurden. Bei der Analyse der Quellcodes haben wir uns eine allgemeine Konfigurationsdatei angeschaut, in der Datenbankverbindungen und E-Mail-Empfänger für Mailvorgänge definiert werden.

Dort hat der ursprüngliche Entwickler brav die E-Mail-Zieladresse für Webformulare definiert. Neben den Adressen des Kunden findet sich in einer unscheinbaren Zeile folgender Eintrag:

$bcc_mail = [XXX@XXX.XX*]

(* = die E-Mail-Adresse des Software-Entwicklers)

Diese Zeile bedeutet schlicht, das sämtliche Inhalte der über das Web generierten E-Mail Formulare nicht nur an unseren neuen Kunden versendet werden, sondern auch als versteckte Kopie an den Software-Entwickler des ehemaligen Dienstleisters!

Pikant dabei: diese versteckte E-Mail Kopie wurde ohne Wissen des Kunden an den ursprünglichen Dienstleister versendet. Über die Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens kann man nur den Kopf schütteln. Hier lässt sich jemand Informationen per E-Mail zusenden, die ihn schlicht und einfach nichts angehen.

Ich glaube nicht, dass es dem Entwickler eigentlich klar ist, dass die Inhalte dieser E-Mails nicht für sein Auge bestimmt sind. Sowohl Sender wie auch unser Kunde können sich bei der elektronischen Kommunikation auf das Briefgeheimnis berufen.

Denn § 88 TKG§ 88 TKG bestimmt, dass €žder Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war€œ dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.

ComFLOPS

Fast wäre diese E-Mail in meinem Posteingang während des Urlaubs verschütt gegangen:

Sehr geehrter ComBOTS Nutzer, sehr geehrte ComBOTS Nutzerin,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir den Kommunikationsservice nicht weiter anbieten und betreiben werden. Infolgedessen kündigen wir hiermit den mit Ihnen bestehenden ComBOTS Basic-Servicevertrag inklusive der ComBOTS Shop Nutzungsbedingungen zum Ende des Monats.

Soweit so gut… ComBOTS ist nicht abgehoben und dieser Schritt ist nun konsequent. Ich habe bislang ja keinen Hehl daraus gemacht, dass ich vom Produkt ComBOTS auf ganzer Linie enttäuscht war. Aber etwas wehmütig bin ich auch. Schließlich war ComBOTS, der Versuch eines deutschen Unternehmens in der Liga der ganz grossen IM-Dienste mitzuspielen. Nun ist in Karlsruhe erstmal Wunden lecken angesagt.

Aber wir dürfen gespannt sein: schließlich muss ComBOTS nun eine neue Geschäftsstrategie präsentieren. Richtig pervers finde ich dagegen den aktuellen Börsenkurs. Dieser bewertet die ComBOTS Aktie gerade mit über 12 Euro! Eine hohe Bewertung für ein Unternehmen ohne Produkte und Strategie. Welche Phantasie der Anleger da wohl entwickelt?

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