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Auch E-Mail unterliegt dem Briefgeheimnis

Autsch – bei Software-Entwicklern fehlt manchmal das Verständnis, wie mit E-Mail-Daten umgegangen werden soll. Ein solches Beispiel sehe ich gerade aktuell in meinem Quellcode Editor.

Ein neuer Kunde hat uns die Quelldateien seiner bestehenden Internet-Applikation zukommen lassen, die von einem externen Dienstleister programmiert wurden. Bei der Analyse der Quellcodes haben wir uns eine allgemeine Konfigurationsdatei angeschaut, in der Datenbankverbindungen und E-Mail-Empfänger für Mailvorgänge definiert werden.

Dort hat der ursprüngliche Entwickler brav die E-Mail-Zieladresse für Webformulare definiert. Neben den Adressen des Kunden findet sich in einer unscheinbaren Zeile folgender Eintrag:

$bcc_mail = [XXX@XXX.XX*]

(* = die E-Mail-Adresse des Software-Entwicklers)

Diese Zeile bedeutet schlicht, das sämtliche Inhalte der über das Web generierten E-Mail Formulare nicht nur an unseren neuen Kunden versendet werden, sondern auch als versteckte Kopie an den Software-Entwickler des ehemaligen Dienstleisters!

Pikant dabei: diese versteckte E-Mail Kopie wurde ohne Wissen des Kunden an den ursprünglichen Dienstleister versendet. Über die Sinnhaftigkeit dieses Verfahrens kann man nur den Kopf schütteln. Hier lässt sich jemand Informationen per E-Mail zusenden, die ihn schlicht und einfach nichts angehen.

Ich glaube nicht, dass es dem Entwickler eigentlich klar ist, dass die Inhalte dieser E-Mails nicht für sein Auge bestimmt sind. Sowohl Sender wie auch unser Kunde können sich bei der elektronischen Kommunikation auf das Briefgeheimnis berufen.

Denn § 88 TKG§ 88 TKG bestimmt, dass €žder Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war€œ dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.