Wahlcomputer Ade
Juhu, es gibt noch einen Rest gesunden Menschenverstandes in Deutschland. Aber nur einen Rest. Und dieser ist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angesiedelt. Die Verfassungsrichter haben heute beschlossen, dass eine Wahlabstimmung mittels Wahlcomputer gegen unsere geltenden demokratischen Grundprinzipien verstoßen.
Zu meinem persönlichen Bedauern, haben sich die Verfassungsrichter um eine Grundsatzentscheidung zum Thema Wahl per Computer gedrückt. Beanstandet und für unbrauchbar erklärt werden die bestehenden Verfahren per Wahlcomputer des Herstellers Nedap, da diese nachweislich technische Mängel haben.
Damit werden wir bei zukünftigen neuen “Wunderwahlmaschinen” wieder vor dem gleichen Dilema stehen: ein Abstimmungsergebnis per Wahlcomputer ist prinzipel nicht für den Laien nachvollziehbar. Während Wahlhelfer bei einer klasichen Wahl einfach Stimmzettel zur Kontrolle nachzählen können, bleiben die Stimmen im Wahlcomputer ein Buch mit sieben Sigeln.
Da hilft es auch nicht mehrjährige Erfahrungen im Bereich Informatik und Assembler-Programmierung zu besitzen. So einfach wie beim klasssichen Stimmzettel, läßt sich keine elektronische Stimme belegen.
Ich danke den Klägern und dem Chaos Computer Club, für deren Beharrlichkeit im Thema Wahlcomputer. Meinen Mitgliedsbeitrag hat der CCC auch in diesem Jahr zur Unterstützung.!