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Mit Open Source arbeiten, heisst nicht immer Open Source verstehen

Es gibt eine Vielfalt von Firmen die von Dienstleistungen und Services rund um Open Source Software existieren. Zahlreiche Unternehmen verwenden Open Source Software und zahlreiche Dienstleister arbeiten damit, ohne die eigentlichen lizenzrechtlichen Hintergründe zu kennen.

In der Regel ist dies nicht dramatisch. Allerdings sollten sich Software-Entwickler sehr genau mit dem Thema der Open Source Lizenz beschäftigen. Denn im Zusammenhang mit Open Source Software ist es gut zu wissen, ab wann eine entwickelte Software-Anwendung ein “eigenständiges” oder ein “abgeleitetes” Werk ist. Je nach dem hat dies lizenzrechtlich schwerwiegende Konsequenzen. Wenn der Copyleft-Effekt der GPL auf eine entwickelte Anwendung greift, haben Anwender und Softwareentwickler sehr genaue Vorgaben über den zukünftigen Gebrauch des Werkes.

Noch schwieriger ist es, wenn es in einer komplexen Anwendung zu einer Vermengung eigener Code-Sourcen und diverser Open Source Komponenten mit unterschiedlichen Lizenzen wie LGL, GPL oder BSD kommt. Eine solche lizenzrechtliche Gemengelage ist ohne Juristen nicht mehr überschaubar. Und es ist zu befürchten, das es in der juristischen Auslegung der angelsächsischen Lizenzen mit dem deutschen Urheberrecht nur so kracht.

Manche fatalen Dinge passieren auch schlicht aus Unwissenheit. Nur so kann ich den Lizenztext in dieser HTML-Source deuten:

 Copyright Medien Büro XYZ http://www.xyz.de
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TYPO3 is a free open source Content Management Framework initially created by Kasper Skaarhoj and licensed under GNU/GPL.
TYPO3 is copyright 1998-2006 of Kasper Skaarhoj. Extensions are copyright of their respective owners.
Information and contribution at http://typo3.com/ and http://typo3.org/

Hier hat ein Dienstleister eine Webseite auf Basis des populären Open Source Redaktionssystem TYPO3 erstellt. Wahrscheinlich ohne tieferes Nachdenken wurde der Lizenzhinweis von TYPO3 erweitert. Der Zusatz “Copyright Medien Büro XYZ http://www.xyz.de”ist allerdings wirklich fatal… denn in diesem Fall wird ein Copyright-Anspruch auf ein Werk unter der Lizenz GPL geltend gemacht.

Liebe Mitarbeiter des Büro XYZ*, so geht das überhaupt nicht….

Natürlich ist das individuell erstellte Werk der Webseite urheberrechtlich geschützt. Insofern hat der Dienstleister einen rechtlichen Schutz als Urheber des Werkes “Internetseite”. Allerdings ist es unzulässig sein “Copyright” schlicht in den Lizenzhinweis des darunter liegenden Frameworks zu platzieren. Denn das Framework, basiert auf die per GPL lizensierte Software TYPO3.

Daher: einfach die Finger von Lizenzhinweisen und Texten lassen. Es hätte in diesem Falle auch genügt per Meta-Tag den Urheber der Webseite zu nennen.

*Nein, ich nennen besser keine Namen ;)