Hamburger sind berüchtigt…

Zumindest, wenn es sich um die dortige Rechtsprechung zum Thema “Internet” handelt. Das LG/OLG Hamburg hat uns schon mit einigen besonderen wirklichkeitsfremden Urteilen beglückt, die Vorabkontrolle bei Forenhaftung ist eines solcher komischen Urteile, über die sich Abmahn-Kanzleien in der ganzen Republik freuten.

Nun geht es der Google Bildersuche an den Kragen. Denn diese ist nach Auffassung des LG Hamburgs  urheberrechtswidrig. Verklagt wurde Google Inc. USA Deutschland von einem Lizenznehmer des Comiczeichners Thomas Horn, vom Comiczeichner Thomas Horn, dem die Wiedergabe seiner Bilder in der Google-Trefferliste missviel.

Google hat angekündigt notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu klagen, um seine Bildersuche weiterhin anbieten zu können.

Nachtrag: heise online zitiert aus der bislang unveröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung und – oha – das LG Hamburg schiebt den Schwarzen Peter weiter an den Gesetzgeber.

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