Ob Kinderuhr oder Smart-TV: Big Brother kann bereits überall mithören
In der vergangenen Woche sorgte die Bundesnetzagentur für Schlagzeilen. Unter der Überschrift €žBundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor€œ griff die Behörde mit Sitz in Bonn ein ebenso kritisches wie bis dahin in der Öffentlichkeit kaum bekanntes Problem auf. Dabei sind Kinderuhren mit Abhörfunktion nur die Spitze eines Eisbergs.
Internet of Things-Experte Mirko Ross: €žGenerell gehören IoT Geräte verboten, die die Aktivierung des eingebauten Mikrofons nicht deutlich anzeigen€œ.
Der 44-jährige Experte aus Stuttgart, der jüngst durch die EU zum beratenden Experten für Sicherheit der European Union Agency for Network and Information Security (ENISA) berufen wurde, sieht in den von der Bundesnetzagentur kritisierten Kinderuhren nur die Spitze eines Eisbergs. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als €žBabyphone€œ- oder €žMonitorfunktion€œ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion, die beispielsweise auch in der Schule zum Abhören von Lehrern benutzt werden kann, ist in Deutschland allerdings verboten. Die Bundesnetzagentur spricht hier von einer €žunerlaubten Sendeanlage€œ.
Ross: €žGeräte, die die Aktivierung eines eingebauten Mikrofons nicht anzeigen, gehören grundsätzlich verboten€œ.
Die Crux bestehe derzeit darin, dass diese Geräte zwar frei verkäuflich sind. Wer sie dann aber auch benutzt, beispielsweise in der Schule, der könne sich strafbar machen. Eltern sowie generell Konsumenten können folglich sehr schnell in die Falle tappen und im schlimmsten Fall vor Gericht landen.
Dabei sind die so genannten Smart Watches nur ein Teil der Gesamtproblematik. Smart-TV, diverse Haushaltsgeräte, Staubsauger-Roboter und viele Arten von elektronischem Kinderspielzeug bieten bereits heute Möglichkeiten zur Überwachung, von denen George Orwell in seinem legendären Buch €š1984€˜ (€žBig Brother is watching you€œ) nur träumen konnte.
Ross: €žWir müssen leider feststellen, dass das Abhören nicht mehr nur eine Sache von Staaten und Geheimdiensten ist. Potenzielle Wanzen sind heute in sehr vielen smarten Produkten enthalten. Manche Hersteller – oftmals aus Übersee – kümmern sich auch nicht um nationale Gesetze, die wie in Deutschland sehr strenge Regeln für das Überwachen per Mikrofon vorsehen. Und eindeutige länder- und grenzüberschreitende gesetzliche Regelungen sucht man vergebens.€œ
Die Bundesnetzagentur jedenfalls rät inzwischen Schulen, in den Klassenzimmern verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion zu achten. Käufer solcher Uhren fordert die Bundesnetzagentur auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden.
Mirko Ross dazu: €žEin weiterer wichtiger und richtiger Schritt, nachdem bereits im Frühjahr die Spielzeugpuppe €šCayla€˜ verboten worden war, die ebenfalls über ein Mikrofon und eine Funkverbindung verfügte€œ.